1. Allgemeines
Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Zugang ausdrücklich widersprechen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Für telefonisch übermittelte Aufträge übernehmen wir keinerlei Haftung bei Übermittlungsfehlern oder Mißverständnissen. An Kostenberechnungen, Zeichnungen, und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Alle Unterlagen und Informationen, die nicht zum allgemeinen Wissenstand der Branche gehören, darf der Kunde nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeben.
3. Lieferzeiten
Die Lieferung erfolgt baldmöglichst. Liefertermine oder –fristen binden uns nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder gleichzustellende, von uns nicht zu vertretende Umstände – auch bei unseren Vorlieferanten – verlängern die Lieferzeit bis zu deren Behebung. Mahnungen und Nachfristen müssen schriftlich erfolgen.
4. Preise und Versand
Bei Endverbraucherpreisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer bereits im Preis enthalten. Händlereinkaufspreise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Werk Karlsruhe ohne Fracht und Verpackung. Sämtliche Waren reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Versicherungen werden von uns nur auf besonderen Wunsch des Empfängers gegen Berechnung der Kosten abgeschlossen. Rücksendungen, die nicht Gewährleistungsansprüche oder ein Verschulden von uns betreffen, werden grundsätzlich nur nach unserer ausdrücklichen Zustimmung und nur gegen Gutschrift zur Verrechnung mit anderen Waren angenommen. Bei solchen Sendungen an uns trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei uns, sowie die gesamten Transportkosten. Eine Barauszahlung für derart zurückgelieferte Waren ist nicht möglich. Dies gilt nicht für Waren, die im Rahmen des Fernabsatzes verschickt werden. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder Leistung, so sind wir berechtigt Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15% des vereinbarten Preises zuzüglich aller uns entstandenen Versandkosten zu verlangen. Wir behalten uns den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens unbenommen. Es werden nur neue Waren zurückgenommen.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Forderungen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug fällig. Zahlungen müssen grundsätzlich bar oder mit bankbestätigtem Scheck erfolgen. Versand erfolgt bei Neukunden grundsätzlich per Nachnahme, Vorkasse oder Bankeinzug. Gewerbliche Kunden, die uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilen, erhalten 2% Skonto. Die Erstbelieferung erfolgt jedoch auch hier per Nachnahme. Sollte mit einem gewerblichen Kunde ausnahmsweise Zahlung per Rechnung oder ein Zahlungsziel vereinbart werden, so erfolgt bei nicht termingerechter Zahlung eine weitere Belieferung ebenfalls nur noch gegen Nachnahme. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug ohne Schadensnachweis Zinsen in Höhe des jeweils gesetzlich bestimmten Verzugszinsen zu verlangen. Die Belastung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns jedoch ausdrücklich vor. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens unbenommen. Wir sind berechtigt, je Mahnforderung mindestens EUR 1,00 zu berechnen. Wechsel und Schecks werden nur unter Abzug der entstehenden Einzugs- und Diskontspesen gutgeschrieben. Die zahlungshalber angenommenen Wechsel oder Schecks bedeuten keine Aufhebung oder Unterbrechung in der Fälligkeit. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, sowie bei sonstigem Verzug mit Forderungen jeder Art, werden alle Forderungen sofort fällig. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind ohne schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.
6. Mängelrügen, Haftung für Mängel, Abtretung, Sonderanfertigung
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Dies betrifft zugleich Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem offensichtliche Mängel festgestellt wurden schriftlich unterrichten. Ist der Käufer Unternehmer, erfolgt die Nachlieferung für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat dieser die Wahl ob die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu erfolgen hat. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere geringfügigen Mängeln, hat der Kunde nur das Recht Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Nicht beanstandbar sind gekaufte Waren, die nach Feststellung der Mängel weiter genutzt oder verarbeitet wurden. Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf vergebliche Aufwendungen zu. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, für Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel
nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Bei Handelsware treten wir unsere Ansprüche gegen den Hersteller im Reklamationsfalle direkt an den Kunden ab. Sonderanfertigungen auf ausdrücklichen Kundenwunsch sind vom Umtausch
bzw. Rückgabe ausgeschlossen. Wurden an Serienfahrzeugen oder Fahrgestellen durch Aufbauhersteller oder andere Dritte An- und Aufbauten vorgenommen oder Originalteile entfernt oder verändert und sollte unsere Ware hierdurch unbrauchbar werden, oder nur nach Modifikation zweckbestimmt eingesetzt werden können, so trifft uns nur dann ein Haftungsanspruch, wenn wir die Eignung vorher schriftlich zugesagt haben.
7. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
8. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung bzw. Einlösung aller hierfür gegebener Zahlungspapiere vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügung durch Dritte Hand hat er uns unverzüglich schriftlich davon zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit die Klage gem. § 771 ZPO erfolgreich war, jedoch der Dritte nicht in der Lage ist uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Barzahlung verkaufen, unter Eigentumsvorbehalt veräußern oder verarbeiten. Der Besteller tritt diesbezüglich schon jetzt seine Forderungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware bzw. aus Lieferungen, in denen Vorbehaltsware enthalten ist, in Höhe des noch offenen Rechnungsbetrages zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 20% an uns ab.
Sollte der Besteller die Ware verarbeitet haben, so erfolgt diese Verarbeitung vor der vollständigen Bezahlung im Sinne vorstehender Bestimmungen für unsere Rechnung, so daß das Eigentum daran an uns verbleibt. Wird die Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für durch Verarbeitung entstehende Sache gilt das gleich wie für unter Vorbehalt gelieferte Ware. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer- Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
9. Allgemeine Betriebserlaubnis
Zubehörteile werden ohne allgemeine Betriebserlaubnis geliefert. Eine Rücknahme der Ware aufgrund behördlicher Beanstandungen oder Änderungen der Gesetzeslage kann nicht erfolgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Änderungen und Umrüstungen an Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Für alle Unterlassungen diesbezüglich trifft uns keinerlei Haftung.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten, einer juristischen Person oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist der Sitz des Lieferers. Falls der Besteller nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Lieferers. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei Lieferverträgen mit Auslandsberührung wird schon jetzt vereinbart, daß ausschließlich deutsches Recht gilt.
11. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.